1266.

Hedwig, die Tochter Heinrichs III., wird an Landgraf Heinrich ohne Land den ältesten Sohn des Landgrafen von Thüringen Alhrecht des Unartigen vermählt.

Die Thatsache selbst ist wohl verbürgt Stenzel Ss. II. 112, die Zeitangabe beruht auf der eben angeführten Urkunde No. 1224, insofern mit der maritanda filia eben nur Hedwig, die einzige Tochter Heinrichs III., gemeint sein kann. Dagegen scheint das Alter der beiden Gatten zu sprechen. Heinrich III. hat erst 1252 geheirathet, also konnte Hedwig 1266 höchstens 13 Jahr sein und der Bräutigam war sogar nach übereinstimmender Aussage der thüringer Quellen erst 1256 geboren; doch waren sehr frühzeitige Ehebündnisse, die faktisch eben nur Verlobungen waren, im Mittelalter keineswegs ungewöhnlich. Auch die Nachricht der chron. princ. Pol. (Stenzel Ss. r. Siles. I. 109) Heinrich III. habe, als er die Annäherung des Todes gespürt, seinem Bruder Wladisl. seinen Sohn und seine Tochter empfohlen, beweist wenig gegen jene frühe Ehe; denn eben grade dadurch, dass Hedwig noch so jung war, und nur zum Schein vermählt, erklärte sich sehr natürlich, dass sie der Vater dem Schütze seines Oheims empfahl.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.